BMF - Schreiben vom 03.02.2005
IV A 5 - S 7100 - 15/05

BMF - Schreiben vom 03.02.2005 (IV A 5 - S 7100 - 15/05) - DRsp Nr. 2008/88578

BMF, Schreiben vom 03.02.2005 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7100 - 15/05

DRsp Nr. 2008/88578

Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau

Mit dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private - Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz - FStrPrivFinG - vom 30. August 1994 (BGBl 1994 I S. 2243) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung von öffentlichen Straßen durch Dritte (Konzessionäre) geschaffen und für die Nutzung der nach diesen Vorschriften errichteten Verkehrsprojekte bzw. Streckenabschnitte das Recht zur Erhebung von Maut eingeführt. Daneben soll mittels der nach dem Gesetz über die Erhebung streckenbezogener Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen - Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge - ABMG - vom 5. April 2002 (BGBl 2002 I S. 1234) die Verkehrsinfrastruktur verbessert werden (§ 11 des ABMG). Hierzu können für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Straßen Private eingesetzt werden.