BMF - Schreiben vom 04.02.2000
S 2332
Fundstellen:
BStBl 2000 I 354

BMF - Schreiben vom 04.02.2000 (S 2332) - DRsp Nr. 2008/80008

BMF, Schreiben vom 04.02.2000 - Aktenzeichen S 2332

DRsp Nr. 2008/80008

Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einer Entgeltsumwandlung erteilt werden („arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung”)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder glt für die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einer Entgeltsumwandlung erteilt werden, Folgendes:

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitslohnansprüche, die dem Grunde nach rechtlich noch nicht entstanden sind (künftigen Arbeitslohn), zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) herabzusetzen, so führt dies im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Gehaltsänderung oder der Auszahlung des vereinbarungsgemäß geminderten Arbeitslohns nicht zum Zufluss des Teils des Arbeitslohns, der für eine betriebliche Altersversorgung verwandt werden soll.