BMF - Schreiben vom 04.02.2014
IV D 3 - S 7424 f/13/10001

BMF - Schreiben vom 04.02.2014 (IV D 3 - S 7424 f/13/10001) - DRsp Nr. 2014/80122

BMF, Schreiben vom 04.02.2014 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7424 f/13/10001

DRsp Nr. 2014/80122

Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen; Vordruckmuster USt 1 TU und USt 1 TV

Die Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen (§ 3b Abs. 1 Satz 2 UStG) mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen ist entweder im Verfahren der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 UStG) durchzuführen, wenn eine Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Grenze zur Schweiz) überschritten wird, oder im allgemeinen Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG), wenn eine Grenze zwischen dem Inland und einem anderen EU-Mitgliedstaat überschritten wird.

I. Neubekanntgabe der Vordruckmuster

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

1. Anzeigepflicht

(1) Im Ausland ansässige Unternehmer (§ 13b Abs. 7 UStG), die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 der Abgabenordnung (AO) zuständigen Finanzamt anzuzeigen.