BMF - Schreiben vom 04.03.2009
IV C 5 - S 2361/08/10003

BMF - Schreiben vom 04.03.2009 (IV C 5 - S 2361/08/10003) - DRsp Nr. 2009/80174

BMF, Schreiben vom 04.03.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/08/10003

DRsp Nr. 2009/80174

Automation in der Steuerverwaltung; Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009

Mit Wirkung ab 1. Januar 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert (Austauschseiten). Der Programmablaufplan berücksichtigt die ab 1. Januar 2009 geltenden Tarifänderungen durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.