Mit Wirkung ab 1. Januar 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert (Austauschseiten). Der Programmablaufplan berücksichtigt die ab 1. Januar 2009 geltenden Tarifänderungen durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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