BMF - Schreiben vom 04.04.2018
IV C 5 - S 2334/18/10001

BMF - Schreiben vom 04.04.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001) - DRsp Nr. 2018/80193

BMF, Schreiben vom 04.04.2018 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334/18/10001

DRsp Nr. 2018/80193

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend zu Zweifelsfragen wie folgt Stellung genommen:

Inhaltsübersicht

1. Allgemeine Hinweise
2. Pauschale Nutzungswertmethode
2.1 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts
2.2 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung
2.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
2.4 Fahrzeugpool
2.5 Fahrzeugwechsel
2.6 Gelegentliche Überlassung
2.7 Listenpreis
2.8 Nutzungsverbot
2.9 Park and ride
2.10 Überlassung an mehrere Arbeitnehmer
2.11 Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge
3. Individuelle Nutzungswertmethode
3.1 Einheitliches Verfahren der individuellen Nutzungswertermittlung
3.2 Elektronisches Fahrtenbuch
3.3 Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuchs
3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts
3.5 Gesamtkosten
3.6 Leerfahrten
3.7 Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge
3.8 Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge
3.9 Umwegstrecken wegen Sicherheitsgefährdung
4. Wechsel der Bewertungsmethode
5. Fahrergestellung
6. Familienheimfahrten
7. Leasing
8. Nutzungsentgelt
9. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
10. Elektromobilität
11. Anwendungsregelungen