BMF - Schreiben vom 04.12.2013
IV C 1 - S 1980-1/12/10014

BMF - Schreiben vom 04.12.2013 (IV C 1 - S 1980-1/12/10014) - DRsp Nr. 2014/80148

BMF, Schreiben vom 04.12.2013 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/12/10014

DRsp Nr. 2014/80148

Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Schreiben vom 9. Juli 2013 zu praktischen Anwendungsfragen in Folge des Gesetzes zur Umsetzung des zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 habe ich die folgende Frage beantwortet:

„Nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 18 Abs. 22 Satz 1 InvStG hätten bereits ab dem 1.3.2013 zwei getrennte Aktiengewinne veröffentlicht werden müssen, damit auch weiterhin in den § 5 -Daten begünstigte Dividenden und Veräußerungsgewinne ausgewiesen werden können. Dies war zeitlich unmöglich.

Wir bitten Sie daher um Bestätigung, dass aus der Nichtveröffentlichung der 2 Aktiengewinne bis zum 30.6.2013 keine negativen Rechtsfolgen drohen und die zunächst nicht veröffentlichten Aktiengewinne gebündelt auf der Homepage der KAGen bis zum 31.12.2013 oder in den Jahresberichten für nach dem 30.6.2013 endende Geschäftsjahre nachveröffentlicht werden können.”

Antwort BMF: