BMF - Schreiben vom 05.01.2009
IV C 7 - G 1427/0.

BMF - Schreiben vom 05.01.2009 (IV C 7 - G 1427/0.) - DRsp Nr. 2009/80259

BMF, Schreiben vom 05.01.2009 - Aktenzeichen IV C 7 - G 1427/0.

DRsp Nr. 2009/80259

Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des Verlustausgleichs bei Gesellschafterwechsel; Folgen aus dem Beschluss des FG München vom 31. Juli 2008 (8 V 1588/08)

Das FG hat in dem Beschluss die Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheids im Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung in Fällen des Gesellschafterwechsels gewährt. Der Beschluss ist rechtskräftig, obwohl das FG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen hatte.

Das Verfahren betraf einen Sachverhalt, bei dem

  • in den bisherigen und dem streitanfälligen laufenden Erhebungszeiträumen nur Verluste entstanden waren,

  • der einzige an Vermögen der Personengesellschaft Beteiligte eine Kapitalgesellschaft war,

  • in Folge der Veräußerung der Beteiligung ein Veräußerungsgewinn entstand (Auflösung des negativen Kapitalkontos), der nach § 7 Satz 2 GewStG steuerpflichtig war,

  • und dessen Einbezug in den Gewerbeertrag der Gesellschaft wegen der Mindestbesteuerung (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG) nicht in vollem Umfang mit Verlustvorträgen verrechnet werden konnte, d. h. in diesem Erhebungszeitraum ein Restverlustvortrag verblieb.