BMF - Schreiben vom 05.10.2021
IV C 5 - S 2361/19/10008 :004

BMF - Schreiben vom 05.10.2021 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :004) - DRsp Nr. 2021/80552

BMF, Schreiben vom 05.10.2021 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/19/10008 :004

DRsp Nr. 2021/80552

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Entwürfe)

Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.

Die für 2022 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 5.10.2021).

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Anlage 1: BMF-Schreiben: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Entwurf; Stand: 05.10.2021)

Anlage 2: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2022 (Entwurf; Stand: 05.10.2021)

Anlage 3: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2022 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) (Entwurf; Stand: 05.10.2021)