BMF - Schreiben vom 06.02.2009
IV C 5 - S 2334/08/10003

BMF - Schreiben vom 06.02.2009 (IV C 5 - S 2334/08/10003) - DRsp Nr. 2009/80106

BMF, Schreiben vom 06.02.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334/08/10003

DRsp Nr. 2009/80106

Lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (§ 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG); Anwendung des BFH-Urteils vom 18. Oktober 2007 - VI R 59/06 - (BStBl II …Seitenzahl wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblattes ergänzt.)

Zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 2007 - VI R 59/06 - (BStBl II S. …Seitenzahl wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblattes ergänzt.) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Der BFH sieht Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung besteuert wird. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich um Aufwand, der wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts zu behandeln ist, so dass AfA für das Nutzungsrecht „wie [für] ein materielles Wirtschaftsgut” vorgenommen werden kann (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i. V. m. § 7 Abs. 1 EStG). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts sind laut BFH über die voraussichtliche Gesamtdauer des Nutzungsrechts linear abzuschreiben.