Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” vom 2. Dezember 2011 (BGBl. 2011 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Neuregelungen werden die Abschnitte 6.2, 6.5 bis 6.11 und 7.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2012 - IV D 3 - S 7117-a/10/10001 (2011/0038127) - geändert worden ist, wie folgt geändertErgänzungen sind fett gedruckt; die Streichungen werden in der endgültigen Fassung des BMF-Schreibens nicht mehr kenntlich sein.:
Abschnitt 6.2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
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