BMF - Schreiben vom 06.02.2014
IV D 2 - S 7100/07/10007

BMF - Schreiben vom 06.02.2014 (IV D 2 - S 7100/07/10007) - DRsp Nr. 2014/80127

BMF, Schreiben vom 06.02.2014 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7100/07/10007

DRsp Nr. 2014/80127

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses;

Mit Urteil vom 20. März 2013Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht., XI R 6/11, hat der BFH entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind.

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 20. März 2013, XI R 6/11

Für das Vorliegen einer entgeltlichen Leistung muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde. Echte Entschädigungs- oder Schadensersatzleistungen sind demgegenüber kein umsatzsteuerbares Entgelt, da diesen keine Leistung gegenübersteht.