BMF - Schreiben vom 07.01.1998
IV C 9 - S 7079 - 156/97 II

BMF - Schreiben vom 07.01.1998 (IV C 9 - S 7079 - 156/97 II) - DRsp Nr. 2008/82244

BMF, Schreiben vom 07.01.1998 - Aktenzeichen IV C 9 - S 7079 - 156/97 II

DRsp Nr. 2008/82244

Beschleunigung der Amtshilfe in Umsatzsteuersachen Verkürzung des Dienstweges bei Auskunftsersuchen an andere Mitgliedstaaten und bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen aus anderen Mitgliedstaaten ; TOP 2 der Sitzung USt IV/97

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des Merkblattes zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch vom 1. Dezember 1988 - IV C 5 - S 1320 - 29/88 - (BStBl 1988 I S. 466) für das Kalenderjahr 1998 folgendes:

Auskunftsersuchen in Umsatzsteuersachen sind in direktem Geschäftsverkehr zwischen den Finanzämtern und dem Bundesamt für Finanzen durchzuführen, es sei denn, eine Landesbehörde ist zum unmittelbaren Amtshilfeverkehr mit den ausländischen Finanzbehörden befugt.