BMF - Schreiben vom 07.01.2010
IV C 3 - S 2411/07/10013

BMF - Schreiben vom 07.01.2010 (IV C 3 - S 2411/07/10013) - DRsp Nr. 2010/80054

BMF, Schreiben vom 07.01.2010 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2411/07/10013

DRsp Nr. 2010/80054

Steuerbarkeit von Transferzahlungen an ausländische Fußballvereine; Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2009 - I R 86/07 -

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des oben genannten BFH-Urteils Folgendes:

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 27. Mai 2009 - I R 86/07 -, wonach Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein in der Form der sog. Spielerleihe keine - die beschränkte Steuerpflicht auslösenden - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts i. S. d. § 50a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 i. V. m. § 49 Absatz 1 Nummer 6 EStG seien, ist im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung - die eventuell auch die Vergangenheit mit einbezieht - bis auf weiteres über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.

Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber an die Stelle der formalen Sichtweise des BFH die wirtschaftliche Wertung der Spielerleihe und des Spielertransfers als Rechteüberlassung bzw. Rechteveräußerung setzt.

In vergleichbaren Fällen kann im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung, die eventuell auch die Vergangenheit einbeziehen kann, das Verfahren auf Antrag ruhen.