BMF - Schreiben vom 07.12.2000
S 2810

BMF - Schreiben vom 07.12.2000 (S 2810) - DRsp Nr. 2008/86395

BMF, Schreiben vom 07.12.2000 - Aktenzeichen S 2810

DRsp Nr. 2008/86395

§ 27 KStG Inkongruente Gewinnausschüttungen; Anwendung des BFH-Urt. v. 19.8.1999 - I R 77/96 -

Der BFH hat mit Urt. v. 19.8.1999 - I R 77/96 - entschieden, dass von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und inkongruente Wiedereinlagen steuerrechtlich anzuerkennen sind und grundsätzlich auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO darstellen, wenn andere als steuerliche Gründe für solche Maßnahmen nicht erkennbar sind.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt zur Anwendung des BFH-Urt. v. 19.8.1999 Folgendes:

Die Grundsätze des BFH-Urt. sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.