Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Oktober 1990 (BStBl 1990 I S. 638) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Finanzamt………………
Steuernummer ………………
Bescheinigung
Herrn/Frau………………geb. am ………
wohnhaft………………
wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer ………………zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,
Prod.-Nr. ………………vom ………………
der zwischen ihm/ihr und ………………
über die Tätigkeit als ………………
geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als
Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG Nichtzutreffendes bitte streichen
Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG Nichtzutreffendes bitte streichen
behandelt.
Im Auftrag
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