BMF - Schreiben vom 09.07.2014
IV C 5 - S 2332/0-07

BMF - Schreiben vom 09.07.2014 (IV C 5 - S 2332/0-07) - DRsp Nr. 2014/80473

BMF, Schreiben vom 09.07.2014 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2332/0-07

DRsp Nr. 2014/80473

Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer-(lohnsteuer-)pflichtigen Künstlern und verwandten Berufen; Nachweis der Unternehmereigenschaft

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Oktober 1990 (BStBl 1990 I S. 638) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Anlage

Finanzamt………………

Steuernummer ………………

Bescheinigung

Herrn/Frau………………geb. am ………

wohnhaft………………

wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer ………………zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,

Prod.-Nr. ………………vom ………………

der zwischen ihm/ihr und ………………

über die Tätigkeit als ………………

geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG Nichtzutreffendes bitte streichen

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG Nichtzutreffendes bitte streichen

behandelt.

Im Auftrag