Im Schreiben v. 24.10.1997 SWIES (Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) vertritt der BdF die Auffassung, daß Zahlungen an HNO-Ärzte für das Anpassen von Hörgeräten zu einem nicht unerheblichen Teil als gewerbliche und umsatzsteuerpflichtige Vermittlungsprovisionen anzusehen seien.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann der Auffassung nicht zugestimmt werden.
In mehreren gerichtlichen Verfahren (z. B. Urt. des Hanseatischen OLG v. 12.3.1992 -
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