Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 5. März 2009 - VI R 23/07 und VI R 58/06 - (BStBl 2009 II Seiten … und …) seine ständige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen geändert. Die anders lautenden Hinweise in H 9.11 (1 - 4) [Berufliche Veranlassung] sowie [Private Veranlassung]
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.
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