Der ECOFIN-Rat hat am 28. November 2006 die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verabschiedet. Mit der Richtlinie wird insbesondere die 6. EG-Richtlinie (Basisrechtsakt) neu gefasst. Die Neufassung ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die 1. EG-Richtlinie, die 6. EG-Richtlinie und die jeweiligen Änderungsrechtsakte aufgehoben.
Mit der Neufassung des geltenden Gemeinschaftsrechts durch die Richtlinie 2006/112/EG sind grundsätzlich keine Änderungen des geltenden Rechts verbunden. Dies ergibt sich auch aus dem dritten Erwägungsgrund und einer Protokollerklärung zur Richtlinie 2006/112/EG. Gleichwohl kann es bezogen auf einzelne Mitgliedstaaten durch Angleichungen der jeweiligen Sprachfassung zu Änderungen gegenüber dem geltenden nationalen Recht kommen. Die sich möglicherweise ergebenden Rechtsänderungen sind abschließend in Artikel 412 der Richtlinie 2006/112/EG aufgezählt. Etwaige Rechtsänderungen sind zum 1. Januar 2008 in das nationale Recht umzusetzen. Bezogen auf das deutsche Recht ergeben sich aber auch insoweit keine Rechtsänderungen, da es bereits den dort aufgeführten Vorschriften entspricht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|