BMF - Schreiben vom 11.10.2021
III C 3 - S 7344/19/10001 :003

BMF - Schreiben vom 11.10.2021 (III C 3 - S 7344/19/10001 :003) - DRsp Nr. 2021/80554

BMF, Schreiben vom 11.10.2021 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10001 :003

DRsp Nr. 2021/80554

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022

(2) Mit Artikel 11 Nummern 6 und 7 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 UStG eine Umsatzgrenze i. H. v. 600.000 Euro eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 32 UStG). Sofern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 600.000 Euro betragen hat, sind die Umsätze ab dem Besteuerungszeitraum 2022 zwingend nach der Regelbesteuerung zu versteuern. Eine entsprechende Erläuterung wurde in das Vordruckmuster USt 1 E (Zeilen 23 und 24) aufgenommen.