BMF - Schreiben vom 11.12.2013
IV D 2 - S 7105/11/10001

BMF - Schreiben vom 11.12.2013 (IV D 2 - S 7105/11/10001) - DRsp Nr. 2014/80146

BMF, Schreiben vom 11.12.2013 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7105/11/10001

DRsp Nr. 2014/80146

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG) Organisatorische Eingliederung; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 7. März 2013

Mit dem Bezugsschreiben wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschnitt 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist eine Verlängerung der Übergangsregelung erforderlich.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Übergangsregelung des Bezugsschreibens bis zum 1. Januar 2015 verlängert und wie folgt gefasst: