Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes:
Dieses Schreiben regelt - vorbehaltlich der Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a Körperschaftsteuergesetz - KStG) - Verfahrensgrundsätze zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und zwischen anderen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Abs. 4 Außensteuergesetz - AStG - (Verrechnungspreise). Es wird neu gefasst, sobald die Tz. 2.2 bis Tz. 2.4 des BMF-Schreibens vom 23. Februar 1983 (Verwaltungsgrundsätze 1983BStBl 1983 I S. 218) überarbeitet sind.
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