Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. März 2007(BStBl 2007 I S. 274) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
In Nummer 3 der Regelung zu § 26 wird Satz 1 wie folgt gefasst:
„Bei Verlegung des Wohnsitzes in den Bezirk eines anderen Finanzamtes unter gleichzeitiger Betriebsaufgabe sind von dem bisher für Personensteuern und Betriebssteuern zuständigen Finanzamt nur die Personensteuerakten abzugeben.”
Nummer 5 der Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:
Das Tiret „- 308 Abs. 1 SGB III” wird gestrichen.
Der Punkt im letzten Tiret wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Tirets werden angefügt:
„§ 2 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes;
§
Die Regelung zu § 46 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:
„Eine vor der Steuerfestsetzung angezeigte Abtretung des Anspruchs auf Erstattungszinsen ist unwirksam (BFH-Urteil vom 14.5.2002 - VII R 6/01 -BStBl 2002 II S. 677).”
In Nummer 4 wird Satz 7 wie folgt gefasst:
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