BMF - Schreiben vom 12.11.2010
IV C 6 - S 2144-c/07/10001

BMF - Schreiben vom 12.11.2010 (IV C 6 - S 2144-c/07/10001) - DRsp Nr. 2010/80555

BMF, Schreiben vom 12.11.2010 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2144-c/07/10001

DRsp Nr. 2010/80555

Betriebliche Altersversorgung; Auswirkungen des Gesetzes zur Struktur des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungskassen nach § 4d EStG und Pensionszusagen nach § 6a EStG

Der sog. Versorgungsausgleich hat das Ziel, die von den Ehegatten während der Ehe und von Lebenspartnern i. S. des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) während der Lebenspartnerschaft erworbenen Anrechte auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gleichmäßig aufzuteilen. Die Vorschriften zum Versorgungsausgleich wurden durch das im Rahmen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) vom 3. April 2009 (BGBl I S. 700) eingeführte Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) grundlegend geändert. Bislang wurden die von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bewertet und im Wege des Einmalausgleichs vorrangig über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen. Nach dem reformierten Recht wird jedes Anrecht gesondert geteilt.