BMF - Schreiben vom 12.11.2014
IV B 2 - S 1300/08/10027

BMF - Schreiben vom 12.11.2014 (IV B 2 - S 1300/08/10027) - DRsp Nr. 2014/80722

BMF, Schreiben vom 12.11.2014 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1300/08/10027

DRsp Nr. 2014/80722

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA Folgendes:

1 Allgemeines

1.1 Regelungsbereich eines DBA/des OECD-MA

Die DBA enthalten Regelungen für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten zueinander. Sie begründen selbst keinen Besteuerungsanspruch. Die Abkommen werden durch Protokolle, die Denkschrift, Briefwechsel oder andere Dokumente ergänzt und erläutert. Diese Dokumente sind Bestandteile des Abkommens und in gleicher Weise verbindlich.