Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 24. Juli 2013 (BStBl 2013 I S. 1022) wie folgt geändert:
Rz. 21 wird wie folgt gefasst:
„Bei Ehegatten oder Lebenspartnern einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BGBl 2001 I S.
die Ehegatten/Lebenspartner nicht dauernd getrennt gelebt haben (§ 26 Abs. 1 EStG),
beide Ehegatten/Lebenspartner jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach §
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