BMF - Schreiben vom 13.12.2012
IV C 6 - S 2176/07/10007

BMF - Schreiben vom 13.12.2012 (IV C 6 - S 2176/07/10007) - DRsp Nr. 2013/80009

BMF, Schreiben vom 13.12.2012 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2176/07/10007

DRsp Nr. 2013/80009

Betriebliche Altersversorgung; Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. April 2010 (BStBl 2012 II S. xxx) abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Grundsatz über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das hiervon abweichende BMF-Schreiben vom 16. Juni 2008 ( BStBl 2008 I S. 681) wird aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.