Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20. Dezember 2016 (BGBl 2016 I S.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den als Anlage beigefügten Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des § 8d KStG erarbeitet. Der Entwurf enthält Ausführungen zu wichtigen Auslegungs- und Anwendungsfragen der Praxis, insbesondere zu dem Begriff des Geschäftsbetriebs als zentralem Anknüpfungspunkt der Norm, zum Antragserfordernis sowie zu dem Katalog der Ereignisse, die zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags führen.
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