Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2019 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
Umsatzsteuererklärung 2019 - USt 2 A |
Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2019 |
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2019 - USt 2 E |
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