Folgend veröffentlicht des BMF die Übersichten über die
Personalkostensätze für Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Angestellte und Lohnempfängerinnen/Lohnempfänger,
Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung.
Die Sachkostenpauschale erhöht sich um (umgerechnet) 810,- € auf 11.070,- € (einschließlich Zuschlag für Bildschirmarbeitsplätze). Die Sachkostenpauschale für Arbeitsplätze ohne Bildschirmzuschlag erhöht sich um (umgerechnet) 790,- € auf 11.000,- €.
Die Personalkostensätze enthalten die Erhöhungen der Bezüge, Vergütungen und Tabellenlöhne des Jahres 2003 einschließlich der Auswirkungen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 vom 15. September 2003. Die Personalnebenkosten sowie Teile der Sachkostenpauschale wurden auf der Grundlage der Ist-Ausgaben 2002 ermittelt.
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