BMF - Schreiben vom 15.03.2004
II A 3 - H 1012 - 10 - 2/04

BMF - Schreiben vom 15.03.2004 (II A 3 - H 1012 - 10 - 2/04) - DRsp Nr. 2008/87563

BMF, Schreiben vom 15.03.2004 - Aktenzeichen II A 3 - H 1012 - 10 - 2/04

DRsp Nr. 2008/87563

Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; Kalkulationszinssätze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Folgend veröffentlicht des BMF die Übersichten über die

  • Personalkostensätze für Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Angestellte und Lohnempfängerinnen/Lohnempfänger,

  • Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung.

Die Sachkostenpauschale erhöht sich um (umgerechnet) 810,- € auf 11.070,- € (einschließlich Zuschlag für Bildschirmarbeitsplätze). Die Sachkostenpauschale für Arbeitsplätze ohne Bildschirmzuschlag erhöht sich um (umgerechnet) 790,- € auf 11.000,- €.

Die Personalkostensätze enthalten die Erhöhungen der Bezüge, Vergütungen und Tabellenlöhne des Jahres 2003 einschließlich der Auswirkungen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 vom 15. September 2003. Die Personalnebenkosten sowie Teile der Sachkostenpauschale wurden auf der Grundlage der Ist-Ausgaben 2002 ermittelt.