BMF - Schreiben vom 15.07.2010
IV C 3 -S 2411/07/10013 :002

BMF - Schreiben vom 15.07.2010 (IV C 3 -S 2411/07/10013 :002) - DRsp Nr. 2010/80365

BMF, Schreiben vom 15.07.2010 - Aktenzeichen IV C 3 -S 2411/07/10013 :002

DRsp Nr. 2010/80365

Steuerbarkeit von Transferentschädigungen an ausländische Fußballvereine; Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2009 - I R 86/07

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehördern der Länder gilt zur Frage der Steuerbarkeit und der Steuerabzugs bei Transferzahlungen im internationalen Profisport Folgendes:

Das BMF-Schreiben vom 7. Januar 2010 - IV C 3 - S 2411 /07/10013 - (BStBl 2010 I S. 44) - Nichtanwendungserlass - wird aufgehoben. Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2009 - I R 86/07 - (BStBl 2010 II S. 120) sind allgemein und über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen offenen Fällen anzuwenden. Dies gilt auch in Fällen des sog. endgültigen Spielertransfers.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.