Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. In Artikel
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Regelungen:
In § 18 Absatz 19 InvStG wird klargestellt, dass die depotführenden Stellen den Steuerabzug für Erträge aus inländischen Grundstücken noch so lange nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a InvStG vorzunehmen haben, bis der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 I Seite
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