BMF - Schreiben vom 15.12.2010
IV C 1 -S 1980 -1/10/10009

BMF - Schreiben vom 15.12.2010 (IV C 1 -S 1980 -1/10/10009) - DRsp Nr. 2010/80612

BMF, Schreiben vom 15.12.2010 - Aktenzeichen IV C 1 -S 1980 -1/10/10009

DRsp Nr. 2010/80612

Änderung des Investmentsteuergesetzes im Rahmen des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes; Regelungen, die bereits vor dem Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes anzuwenden sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. In Artikel 9 des Gesetzentwurfs (Änderung des Investmentsteuergesetzes) sind zwei Regelungen enthalten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sind.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Regelungen:

1. § 18 Absatz 19 InvStG : Übergangsregelung beim Kapitalertragsteuerabzug für Grundstückserträge

In § 18 Absatz 19 InvStG wird klargestellt, dass die depotführenden Stellen den Steuerabzug für Erträge aus inländischen Grundstücken noch so lange nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a InvStG vorzunehmen haben, bis der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 I Seite 1768) eingeführte Steuerabzug durch die Investmentgesellschaft nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 InvStG anzuwenden ist. Dieser gilt erstmals für Geschäftsjahre des Investmentvermögens, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen.