Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind” nach dem Stand 1. Januar 2011 neu herausgegeben.
Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 20. September 2006 -
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
(1) Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der Umsatzsteuer. Die Besteuerung dieser Leistungen ist europarechtlich durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - (bis 31. Dezember 2006: Sechste Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern) vorgeschrieben.
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