BMF - Schreiben vom 16.03.2009
IV C 5 - S 2430/09/10001

BMF - Schreiben vom 16.03.2009 (IV C 5 - S 2430/09/10001) - DRsp Nr. 2009/80210

BMF, Schreiben vom 16.03.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2430/09/10001

DRsp Nr. 2009/80210

Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird das BMF-Schreiben vom 9. August 2004 - IV C 5 - S 2430 - 18/04 -(BStBl I S. 717) wie folgt geändert:

  • Der Betreff des BMF-Schreibens wird wie folgt gefasst:

    „Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009”.

  • Im gesamten Text wird der Fettdruck aufgehoben.

  • Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:

    „Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 ( BGBl. I S. 406, BStBl I S. 237), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2009 ( BGBl. I S. 451, BStBl I S.Die Seitenzahl wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblattes ergänzt.)) - VermBG - auf ab 2009 angelegte vermögenswirksame Leistungen wie folgt Stellung genommen: Die Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 16. März 2009 - IV C 5 - S 2430/09/10001 - (BStBl I) sind durch Fettdruck hervorgehoben.”

  • Abschnitt 1 Abs. 6 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

    1. 3.

      Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne ”.