Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2003 (BStBl 2003 I S. 74) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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