In den Anlagen gibt das BMF gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S.
nach der am 19. Oktober 2006 veröffentlichten Sterbetafel 2003/2005 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (Anlage 1) oder
nach der am 27. August 2007 veröffentlichten Sterbetafel 2004/2006 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (Anlage 2)
anzuwenden sind, wenn ein Erwerber einen Antrag nach Artikel 3 des ErbStRG auf rückwirkende Anwendung des durch das ErbStRG geänderten, am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gestellt hat.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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