BMF - Schreiben vom 17.07.2000
S 2332

BMF - Schreiben vom 17.07.2000 (S 2332) - DRsp Nr. 2008/85776

BMF, Schreiben vom 17.07.2000 - Aktenzeichen S 2332

DRsp Nr. 2008/85776

Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die einkommen(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der AN Folgendes:

1. Versicherungen des AN

1.1 Versicherung gegen Berufsunfälle

Aufwendungen des AN für eine Versicherung ausschließlich gegen Unfälle, die mit der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).

1.2 Versicherung gegen außerberufliche Unfälle

Aufwendungen des AN für eine Versicherung gegen außerberufliche Unfälle sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).

1.3 Versicherung gegen alle Unfälle