BMF - Schreiben vom 17.07.2000
S 2533
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1206

BMF - Schreiben vom 17.07.2000 (S 2533) - DRsp Nr. 2008/92029

BMF, Schreiben vom 17.07.2000 - Aktenzeichen S 2533

DRsp Nr. 2008/92029

Bekanntmachung des Vordruckmusters für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 2001 und die gesonderte Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Kalenderjahr 2001 Folgendes:

Die Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist beim Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers zu beantragen. Das Finanzamt erteilt danach eine Freistellungsbescheinigung, auf der der Arbeitgeber am Ende des Kalenderjahrs oder bei vorheriger Beendigung des Dienstverhältnisses den Arbeitslohn zu bescheinigen hat. Die maschinelle Lohnsteuerbescheinigung wird zugelassen.

Das Vordruckmuster für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Kalenderjahr 2001 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster (Anlage 1