BMF - Schreiben vom 18.02.2013
IV C 6 - S 2144/07/10001

BMF - Schreiben vom 18.02.2013 (IV C 6 - S 2144/07/10001) - DRsp Nr. 2013/80256

BMF, Schreiben vom 18.02.2013 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2144/07/10001

DRsp Nr. 2013/80256

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG; Bilanzierungskonkurrenz und Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Mit Urteil vom 22. September 2011 (BStBl 2012 II S. 10) hat der BFH entschieden, dass die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG darstellt, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden hat. Mit Urteil vom 23. Februar 2012 (BStBl 2013 II S. 1) hat der BFH entschieden, dass § 4 Absatz 4a Satz 5 EStG auch dann anzuwenden sei, wenn die Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch die Belastung eines Kontokorrentkontos finanziert wird. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17. November 2005 (BStBl 2005 I S. 1019) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 7. Mai 2008 (BStBl 2008 I S. 588) sowie der Vereinfachungsregelung durch das BMF-Schreiben vom 4. November 2008 ( BStBl 2008 I S. 957) geändert. Folgende Rdnrn. 10b und 41 werden neu eingefügt, Rdnr. 27 wird wie folgt neu gefasst: