BMF - Schreiben vom 18.03.1998
IV C 4 - S 7134 - 10/98

BMF - Schreiben vom 18.03.1998 (IV C 4 - S 7134 - 10/98) - DRsp Nr. 2008/82253

BMF, Schreiben vom 18.03.1998 - Aktenzeichen IV C 4 - S 7134 - 10/98

DRsp Nr. 2008/82253

§ 6 UStG Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Sicherungsmaßnahmen gegen Steuerbetrügereien

Um dem steigenden Umfang der Vortäuschung von Ausfuhren von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft durch Ausfuhrbestätigungen mit gefälschten Zollstempelabdrucken zu begegnen, hat das Zollkriminalamt zur Verbesserung der Fälschungssicherheit mit Einverständnis des BMF ein Sicherungskonzept für deutsche EG-Dienststempel erstellt.

Das Sicherungskonzept umfaßt folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer neuen, fälschungssicheren Stempelfarbe

  • Veränderung des Stempelbildes (inhalts- und einstellungsspezifische Merkmale)

  • Verbesserungen in der Stempelausstattung.

Als erste Maßnahme wurde die neue Stempelfarbe „Zollblau” am Sonntag, den 7. Dezember 1997, 00.00 Uhr, bundesweit eingeführt.

Die Farbe ist „blau” und enthält Markierungssubstanzen, die mit Prüfgeräten nachweisbar sind.

Wesentliches Ziel:

Falschstempelabdrucke werden heute oft mit PC-Printern oder Kopierern erzeugt.

Standardmäßig drucken solche Geräte schwarz. Ohne Hilfsmittel und Kenntnisse ist die Einfärbung augenscheinlich meist nicht von der bisher verwendeten schwarzen Stempelfarbe zu unterscheiden.