BMF - Schreiben vom 18.03.2015
IV C 1 - S 2406/10/10001: 002

BMF - Schreiben vom 18.03.2015 (IV C 1 - S 2406/10/10001: 002) - DRsp Nr. 2015/80199

BMF, Schreiben vom 18.03.2015 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2406/10/10001: 002

DRsp Nr. 2015/80199

BMF-Schreiben zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG ab dem Jahr 2015; Ley 26/2014, veröffentlicht am 28. November 2014 in Boletín Oficial del Estado

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer ab dem 1. Januar 2015 Folgendes:

Mit Gesetz 26/2014 vom 27. November 2014, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 28. November 2014 (Ley 26/2014), hat das Königreich Spanien die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer bezogen auf Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aufgehoben.

Ab dem 1. Januar 2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden; § 43a Absatz 3 EStG. Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer (§ 32d Absatz 4 und 5 EStG). Die Änderung wird durch eine Ergänzung der DBA-Quellensteuerübersicht vom 1. Juli 2014 berücksichtigt.

Das BMF-Schreiben vom 8. September 2011 (BStBl 2011 I S. 854) ist nur noch für Kapitalerträge, die bis zum 31. Dezember 2014 zufließen, anzuwenden.