BMF - Schreiben vom 18.07.1995
S 7359
Fundstellen:
BStBl 1995 I 382

BMF - Schreiben vom 18.07.1995 (S 7359) - DRsp Nr. 2008/86742

BMF, Schreiben vom 18.07.1995 - Aktenzeichen S 7359

DRsp Nr. 2008/86742

§ 18 UStG Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§§ 59 bis 61 UStDV); Antragsfrist nach § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV

Nach § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV ist der Antrag auf Vergütung der USt binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kj zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist (Ausschlußfrist). Die Vorschrift beruht auf Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der 8. EG-Richtlinie und Art. 3 der 13. EG-Richtlinie. Es ist daher vorgesehen, die Antragsfrist in den UStR 1996 als Ausschlußfrist zu behandeln, bei deren Versäumung unter den Voraussetzungen des § 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.