Mit o.a. Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Mit den Urteilen vom 20. November 2006 - VIII R 97/02, vom 20. November 2006 - VIII R 43/05, vom 13. Dezember 2006 - VIII R 62/04, vom 13. Dezember 2006 - VIII R 79/03 und vom 13. Dezember 2006 - VIII R 6/05 hat er ausgeführt, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG im Wege teleologischer Reduktion bzw. verfassungskonformer Auslegung tatbestandlich dahin einzugrenzen ist, dass die Regelung auf solche Wertpapiere keine Anwendung findet, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist.
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