Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden und wird hiermit bekannt gemacht. Die Ausführungen zur Gestaltung der Vordrucke in der Bekanntmachung vom 11. August 2021 gelten weiter.
Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. Mai 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 I Seite
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