Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. Januar 2015 - IV D 2 - S 7240/14/10001 (2015/0065212), BStBl 2015 I S. XXXX, geändert worden ist, in Abschnitt 4.25.2 nach Absatz 7 folgender neuer Absatz 7a eingefügt:
„(7a)1 Als eine Form der Ergänzungspflegschaft fallen auch die Leistungen, die von einer Einrichtung erbracht werden, die als Umgangspfleger nach § 1684 Abs. 3 BGB bestellt worden ist, unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchstabe c UStG.2
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