BMF - Schreiben vom 20.01.2009
IV C 4 - S 0185/08/10001

BMF - Schreiben vom 20.01.2009 (IV C 4 - S 0185/08/10001) - DRsp Nr. 2009/80071

BMF, Schreiben vom 20.01.2009 - Aktenzeichen IV C 4 - S 0185/08/10001

DRsp Nr. 2009/80071

Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Rettungsdienste und Krankentransporte; Beschluss des BFH vom 18. September 2007 - I R 30/60 -

Der BFH hat mit Beschluss vom 18. September 2007, BStBl 2009 II S. …, entschieden, dass gewerbliche Rettungsdienste und Krankentransporte nicht von der Gewerbesteuer befreit sind. Er hat in diesem Beschluss unabhängig von der zu treffenden Entscheidung ausgeführt, dass nach seiner Auffassung auch die Rettungsdienste und Krankentransporte gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts körperschaft- und gewerbesteuersteuerpflichtige Betriebe seien.