BMF - Schreiben vom 20.01.2014
IV B 3 - S 1316/07/10025

BMF - Schreiben vom 20.01.2014 (IV B 3 - S 1316/07/10025) - DRsp Nr. 2014/80090

BMF, Schreiben vom 20.01.2014 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1316/07/10025

DRsp Nr. 2014/80090

Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

Die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl EU Nr. L 141 S. 30) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABI EU Nr. L 157 S. 49) über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten auf den Beitrittsstaat Kroatien ab dem 1. Juli 2013 für die im Anhang zur Richtlinie 2013/13/EU (siehe Anlage) genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor.

Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU bitte ich, § 50g EStG und die Anlage 3 (zu § 50g) auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Sitz im Staate Kroatien oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens im Staate Kroatien, die nach dem 30. Juni 2013 erfolgen, entsprechend anzuwenden. Dabei ist die Anlage zu berücksichtigen.