Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Veröffentlichung der Entscheidung des BFH vom 27. Mai 2009 (I R 86/07) im Bundessteuerblatt bis zu einer abschließenden Entscheidung über deren Anwendung zurückgestellt. Betroffene Rechtsbehelfe bitte ich in der Bearbeitung einstweilen zurückzustellen.
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