Bei der abschließenden Überarbeitung des amtlichen Vordrucks wurden Änderungen bei den Hinweisen 3 und 4 vorgenommen. Diese Änderungen wurden im endgültigen BMF-Schreiben bei den Anweisungen über die Abweichungen für die Kalenderjahre 2002 bis 2004 nicht zutreffend nachvollzogen. Es handelt sich dabei um ein redaktionelles Versehen.
Tz. 3 und 4 des BMF-Schreibens vom 8. April 2005 werden mit folgenden Wortlaut im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht:
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