Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass einzelne Konkretisierungen oder Klarstellungen des o. g. BMF-Schreibens erforderlich sind. Dies betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich, die Einführung des Erstattungsverfahrens nach § 44b Absatz 6 EStG sowie die Anwendung des Schreibens bei Verkäufen von Anteilen an Investmentvermögen und bei Leerverkäufen unter Beteiligung von Publikums-Investmentvermögen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
Es wird klargestellt, dass die in dem Bezugsschreiben in den Textziffern 1 und 2 geregelten Bescheinigungspflichten bis auf weiteres auch für Dividenden gelten, die nach dem Jahr 2009 zufließen. Die genannten Fristen verschieben sich jeweils um ein weiteres Jahr.
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