BMF - Schreiben vom 21.09.2010
IV C 1 -S 2252/09/10003: 004

BMF - Schreiben vom 21.09.2010 (IV C 1 -S 2252/09/10003: 004) - DRsp Nr. 2010/80459

BMF, Schreiben vom 21.09.2010 - Aktenzeichen IV C 1 -S 2252/09/10003: 004

DRsp Nr. 2010/80459

Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag

Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass einzelne Konkretisierungen oder Klarstellungen des o. g. BMF-Schreibens erforderlich sind. Dies betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich, die Einführung des Erstattungsverfahrens nach § 44b Absatz 6 EStG sowie die Anwendung des Schreibens bei Verkäufen von Anteilen an Investmentvermögen und bei Leerverkäufen unter Beteiligung von Publikums-Investmentvermögen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:

1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Es wird klargestellt, dass die in dem Bezugsschreiben in den Textziffern 1 und 2 geregelten Bescheinigungspflichten bis auf weiteres auch für Dividenden gelten, die nach dem Jahr 2009 zufließen. Die genannten Fristen verschieben sich jeweils um ein weiteres Jahr.

2. Erstattungsverfahren nach § 44b Absatz 6 EStG