BMF - Schreiben vom 22.01.2009
IV A 4

BMF - Schreiben vom 22.01.2009 (IV A 4) - DRsp Nr. 2009/80575

BMF, Schreiben vom 22.01.2009 - Aktenzeichen IV A 4

DRsp Nr. 2009/80575

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.

Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte Fassung wird im Internet bekannt gegeben.

Anmerkung:

Wichtige inhaltliche Änderungen/Ergänzungen gegenüber der Fassung des Fragen- und Antwortenkatalogs vom 23. Januar 2008 sind durch Seitenstriche markiert.

I. Rechtliche Grundlagen des Datenzugriffs

1. Seit wann besteht das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung?

Ab dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1433, Artikel 7 und 8) das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.

2. Was beinhalten die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)?“